Für Tätigkeiten, die über den normalen Urlaub oder Sprachaufenthalt hinaus gehen, wie zum Beispiel die Ausübung bezahlter Arbeit, ist eine gesonderte Aufenthaltserlaubnis erforderlich, die bei der mexikanischen Vertretung beantragt werden muss. Bei einem Studienaufenthalt wird ein Studentenvisum benötigt. Für Freiwilligendienste nach dem Aspekt humanitärer Hilfe kann auch die Touristenkarte reichen, was jedoch im Einzelfall abgesprochen werden sollte. Auch Geschäftsreisende benötigen ein Visum, welches nach Beantragung ein Jahr Gültigkeit behält.