Bei einem Urlaub oder einem Sprachaufenthalt von 90 Tagen ist kein Visum erforderlich. Je nach Beamten am Flughafen können auch 180 Tage bescheinigt werden. Für eine Einreise braucht man dann lediglich einen Reisepass (Personalausweis reicht nicht!), der noch mindestens 6 Monate gültig ist, ein Rück- oder Weiterreiseticket und eine sog. Touristenkarte (FTM). Diese Karte erhält man in der Regel von der Fluggesellschaft während des Fluges, doch um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man sich bei der mexikanischen Botschaft erkundigen (www.mexiko.diplo.de).
Für Tätigkeiten, die über den normalen Urlaub oder Sprachaufenthalt hinaus gehen, wie zum Beispiel die Ausübung bezahlter Arbeit, ist eine gesonderte Aufenthaltserlaubnis erforderlich, die bei der mexikanischen Vertretung beantragt werden muss. Bei einem Studienaufenthalt wird ein Studentenvisum benötigt. Für Freiwilligendienste nach dem Aspekt humanitärer Hilfe kann auch die Touristenkarte reichen, was jedoch im Einzelfall abgesprochen werden sollte. Auch Geschäftsreisende benötigen ein Visum, welches nach Beantragung ein Jahr Gültigkeit behält.